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Die Freiheit meiner Kinder – Klimaschutz ist Grundrechtschutz

Yippiehhhhhh. Juchuuuuh. Jappaddapppaaaaduuh. Endlich eine gute Nachricht – mit weitreichenden Folgen. Es ist so großartig. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden and the winner is …… wir! Klimaschutz wahrt unser Grundrecht auf Freiheit – auch für die kommenden Generationen. Die Bekämpfung des Klimawandels darf nicht allein unseren Kindern und Enkeln überlassen werden. Der Staat muss alle Generationen vor der Klimakrise schützen und die Bundesregierung muss das Klimaschutzgesetz nachbessern, denn – es ist in Teilen verfassungswidrig, da es durch zu wenig Klimaschutz die Freiheit unserer Kinder gefährdet.

Die Frage war: Ist die deutsche Klimapolitik verfassungswidrig?

Die Klimapolitik der Bundesregierung wurde verfassungsrechtlich überprüft. Dazu waren seit 2018 insgesamt 4 Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht worden. Die Kläger:innen sind der Meinung, dass die deutsche Klimapolitik nicht ausreicht, um die Klimakrise aufzuhalten und die Grundrechte der Kläger:innen zu wahren.

Es klagten Jugendliche und Erwachsene aus Deutschland und auch aus dem Ausland. Sie wurden dabei von mehreren Umweltschutzorganisationen unterstützt: Dem Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND), dem Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV ), der Deutschen Umwelthilfe, Germanwatch, Protect The Planet und Greenpeace. Unter den Jugendlichen, die Verfassungsklage eingereicht hatten, sind auch Luisa Neubauer und Linus Steinmetz von Fridays For Future.

Und das Urteil lautet: Das Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig und bedroht die Freiheit der jungen Generation.

Das Verfassungsgericht hat über alle vier Verfassungsbeschwerden nun entschieden. Es ist die erste Umweltklage, die vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg hat. Und das Urteil lautet: Das deutsche Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig und muss nachgebessert werden! Zu wenig Klimaschutz bis 2030 bedroht die grundrechtliche Freiheit der jungen Generation in der Zukunft!

Reaktionen der Klima-Kläger:innen auf das Bundesverfassungsurteil. Gemeinsame Pressekonferenz bei Phoenix.

Das Klimaschutzgesetz

Das Klimaschutzgesetz wurde im Dezember 2019 verabschiedet. In ihm ist unter anderem geregelt, dass die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 um mindestens 55 % verringert werden. Außerdem sind die Mengen an Treibhausgasen festgelegt, die noch pro Jahr bis 2030 ausgestoßen werden dürfen, für die einzelenen Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstiges. Eine Regelung über 2030 hinaus enthält das Gesetz nicht. Stattdessen will die Bundesregierung erst im Jahr 2025 für weitere Zeiträume nach dem Jahr 2030 die jährlich abzusenkenden Emissionsmengen festlegen.

Dadurch, dass im jetzigen Klimaschutzgesetz bis 2030 noch große Mengen an CO2-Emissionen erlaubt sind, müssten ab 2031 die CO2-Mengen drastisch reduziert werden, um überhaupt noch das Pariser-Klima-Ziel, und damit eine Begrenzung der globalen Durchschnittstemperatur auf unter 2 Grad, möglichst auf 1,5 Grad, einhalten zu können.

Da von dieser massiven CO2-Einsparung ab 2031 aber praktisch jede Handlung des alltäglichen Lebens betroffen wäre, würden die freiheitlichen Grundrechte der jetzt jungen Generation gefährdet sein. Der Einschnitt könnte einem Klimalockdown gleichkommen.

Die Grundrechte sind aber dadurch verletzt, dass die […] bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist.

Bundesverfassungsgericht Pressemitteilung 29.4.2021

Wir haben unser CO2 Budget fast aufgebraucht.

Die jetzige Generation nimmt einen viel zu großen Schluck aus der Flasche des CO2-Budgets – so bleibt kaum noch etwas übrig für unsere Kinder.

Foto von Projekt Kaffeebart, Pixabay, CCO

Klimalockdown

Unsere Kinder müssten dann in Zukunft so viel CO2 auf einmal einsparen, dass sie massiv in ihrer Freiheit eingeschränkt würden – es droht eine Art Klima-Lockdown.

Foto von Fathromi Ramdlon, Pixabay, CCO

Was steht drin im Klima-Urteil?

  1. Deutschland ist durch die Verfassung zum Klimaschutz verpflichtet – auch zum Erzielen der Klimaneutralität

Art. 20a GG verpflichtet den Staat zum Klimaschutz. Dies zielt auch auf die Herstellung von Klimaneutralität.

  1. Unser Staat muss uns vor der Klimakrise schützen – und zwar auch die künftigen Generationen.

Der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG schließt den Schutz vor Beeinträchtigungen grundrechtlicher Schutzgüter durch Umweltbelastungen ein, gleich von wem und durch welche Umstände sie drohen. Die aus Art. 2 Abs.2 Satz 1 GG folgende Schutzpflicht des Staates umfasst auch die Verpflichtung, Leben und Gesundheit vor den Gefahren des Klimawandels zu schützen. Sie kann eine objektivrechtliche Schutzverpflichtung auch in Bezug auf künftige Generationen begründen.

  1. Das Pariser Klimaziel wird in den Verfassungsrang gehoben und konkretisiert den Artikel 20 A des Grundgesetzes:

 Dass Treibhausgasemissionen gemindert werden müssen, folgt auch aus dem Grundgesetz. Das verfassungsrechtliche Klimaschutzziel des Art. 20a GG ist dahingehend konkretisiert, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur dem sogenannten „Paris-Ziel“ entsprechend auf deutlich unter 2 °C und möglichst auf 1,5 °C gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen.

  1. Generationengerechtigkeit: Ab jetzt muss die Freiheit auch der jetzt jungen Generationen, also die Freiheit meiner Kinder, juristisch mitgedacht werden. Die Einsparungen der Treibhausgase dürfen nicht hauptsächlich auf die künftigen Generationen verschoben werden, da dadurch dann eine hohe Einschränkung ihrer zukünftigen Freiheit in Kauf genommen wird.

 Subjektivrechtlich schützen die Grundrechte als intertemporale Freiheitssicherung vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Auch der objektivrechtliche Schutzauftrag des Art. 20a GG schließt die Notwendigkeit ein, mit den natürlichen Lebensgrundlagen so sorgsam umzugehen und sie der Nachwelt in solchem Zustand zu hinterlassen, dass nachfolgende Generationen diese nicht nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren könnten.

  1. Das vom Sachverständigenrat für Umweltfragen ermittelte nationale CO2-Restbudget, soll die Grundlage sein für die Entscheidungen durch die Politik.

Dem Gesetzgeber bleibt Entscheidungsspielraum. Diesen darf er jedoch nicht nach politischem Belieben ausfüllen.

Das CO2-Restbudget

Der Weltklimarat, oder auch Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC), hat in seinem Sonderbericht zum 1,5-Grad-Zielausgerechnet, wie viel CO2 insgesamt die Staaten der Welt höchstens noch ausstoßen dürfen, um das Pariser Klimaziel einzuhalten. Sie haben dabei verschiedene Temperatur-Grenzen zwischen 1,5°C- und 2°C-Erderhitzung betrachtet. Außerdem haben sich die Wissenschaftler:innen angeguckt, mit welcher Wahrscheinlichkeit wir diese Limits noch erreichen können. Auf diesen Grundlagen hat auch der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) in seinem Umweltgutachten 2020 ein verbleibendes Nationales Restbudget ermittelt, mit dem Deutschland noch das Pariser-Klimaziel einhalten kann.

Diese wissenschaftlichen Daten legt jetzt auch das Verfassungsgericht seinem Urteil zugrunde.

„Der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) hat für verschiedene Temperaturschwellen und verschiedene Eintrittswahrscheinlichkeiten aufgrund eines qualitätssichernden Verfahrens unter Offenlegung der verbleibenden Unsicherheit konkrete globale CO2-Restbudgets benannt. Auf dieser Grundlage hat der Sachverständigenrat für Umweltfragen auch für Deutschland ein ab 2020 verbleibendes konkretes nationales Restbudget ermittelt, das mit dem Paris-Ziel vereinbar wäre.“

Was es mit dem CO2-Budget auf sich hat und wie daran die Klimaziele und Reduktionspfade der Treibhausgase angepasst werden müssen findest du hier. 😉

  1. Obgleich die Klimakrise ein globales Problem ist, muss jeder einzelne Staat seiner Verpflichtung zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen nachkommen.

 Das Klimaschutzgebot verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet, im Rahmen internationaler Abstimmung auf Klimaschutz hinzuwirken. Der Staat kann sich seiner Verantwortung nicht durch den Hinweis auf die Treibhausgasemissionen in anderen Staaten entziehen.

7. Das jetzige Klimaschutzgesetz ist in Teilen verfassungswidrig:

Die Grundrechte sind aber dadurch verletzt, dass die […] bis zum Jahr 2030 zugelassenen Emissionsmengen die nach 2030 noch verbleibenden Emissionsmöglichkeiten erheblich reduzieren und dadurch praktisch jegliche grundrechtlich geschützte Freiheit gefährdet ist. Als intertemporale Freiheitssicherung schützen die Grundrechte die Beschwerdeführenden hier vor einer umfassenden Freiheitsgefährdung durch einseitige Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft. Der Gesetzgeber hätte Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität treffen müssen, an denen es bislang fehlt.

 

  1. Die deutsche Gesetzgeber:in, also die jetzige und/oder die zukünftige Bundesregierung ;-), muss im Klimaschutzgesetz gründlich nachbessern.

Die Schonung künftiger Freiheit verlangt auch, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten. Konkret erfordert dies, dass frühzeitig transparente Maßgaben für die weitere Ausgestaltung der Treibhausgasreduktion formuliert werden, die für die erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bieten und diesen ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermitteln.“

Zu dem danach gebotenen rechtzeitigen Übergang zu Klimaneutralität reichen die gesetzlichen Maßgaben für die Fortschreibung des Reduktionspfads der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031 nicht aus. Der Gesetzgeber ist verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele der Treibhausgasemissionen für Zeiträume nach 2030 bis zum 31. Dezember 2022 näher zu regeln.

 

  1. Klimaschutz ist justiziabel, das heißt das Recht auf Klimaschutz, auch für die zukünftigen Generationen, kann vor Gericht entschieden werden.

Art. 20a GG ist eine justiziable Rechtsnorm, die den politischen Prozess zugunsten ökologischer Belange auch mit Blick auf die künftigen Generationen binden soll.

Was steht nicht drin im Urteil des Verfassungsgerichtes?

  • Karlsruhe gibt in seinem Urteil keine konkreten Klimaziele, Maßnahmen oder Reduktionspfade für Treibhausgase für die Sektoren vor.

Was bedeutet das Urteil jetzt genau für Klimaschutz und Klimaschutzziele?

Was bedeutet das Urteil für die deutsche und europäische Klimapolitik? Webinar zum Klima-Urteil von Michael Bloss, Abgeordneter der Grünen/EFA im Europaparlament.

Politik muss sich an Wissenschaft und Grundrechten orientieren. „Klimawandelleugner haben ab heute keine Chance mehr“, sagt die Anwältin Roda Verheyen in einer gemeinsame Pressekonferenz aller Verfassungsbeschwerdeführer:innen. Roda Verheyen hat Luisa Neubauer und weitere Klima-Kläger:innen vertreten. Das Bundesverfassungsgericht habe bestätigt, dass sich die Klimaziele der Politik an der Wissenschaft und an den Grundrechten orientieren müssen. „Die Zeit für politische Klimaziele ist vorbei. Klimaziele gehören nicht in den reinen Ermessungsspielraum des Gesetzgebers.“ Das Klimaurteil bedeutet, so Frau Verheyen, dass die Bundesgesetzgeber:in nun einen schlüssigen, wissenschaftsbasierten Reduktions-Pfad vorlegen muss – bis zur Treibhausgas-Neutralität. „Ab jetzt wird und darf es kein weiter so mehr in der deutschen Klimapolitik geben“, so Verheyen .

Budget-Ansatz jetzt auch in Regionen und Gemeinden anwenden. Da das Verfassungsgericht sich am nationalen CO2-Budget -Ansatz pro Kopf orientiert hat, kann dieses CO2-Budget nun auch für die Kommunen ermittelt werden und sich daraus Treibhausgas-Minderungspfade berechnen lassen, erläutert die klimapolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag Lisa Badum in einem Webindar zum Klima-Urteil. (Das heißt, auch im Klimaschutz in unserer Region Hannover und den dazu gehörigen Gemeinden kann es damit jetzt losgehen ;-))

Stärkere CO2-Verminderungen festlegen. Seine Schlussfolgerungen aus dem Klimaurteil der Karlsruher Richter:innen erläutert Remo Klinger in der taz. Auch er ist ein Anwalt, der die Klimaklagen mitgeführt hat. Klinger geht davon aus, dass mit dem Klimaurteil die deutsche Politik nun zu wirksamen Klimaschutz verpflichtet ist. Aus dem Gesamturteil ergäbe sich die logische Konsequenz, dass die Gesetzgeber:in „sofort Rahmenbedingungen für eine viel stärkere Reduzierung der CO2-Emissionen“ setzen muss.

Auch in der gemeinsamen Pressekonferenz aller Beschwerdefüher:innen beim Sender Phoenix stellt Remo Klinger heraus, dass die Klimaziele bis 2030 deutlich verschärft werden müssen, da sonst ab 2030 gar kein CO2 mehr ausgestoßen werden dürfte und es zu dramatischen Verteilungskämpfen kommen könnte. „Die Klimaschutzflasche wäre leer – das darf nicht sein, der Schluck muss kleiner werden bis 2030, deshalb müssen auch bis 2030 die Maßnahmen deutlich schärfer werden als das, was wir bislang im Gesetz haben.“

Reaktion der verantwortlichen Minister:innen. Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Finanzminister Olaf Scholz und Umweltministerin Sonja Schulze haben bei Twitter das Urteil gelobt und es als Meilenstein herausgehoben. Das ist schon sehr erstaunlich. Schließlich war es die jetzige Bundesregierung, die das Klimaschutzgesetz verabschiedet hat, das gerade vom Bundesverfassungsgesetz abgestraft wurde und dringend verbessert werden muss, da hier so die grundrechtliche Freiheit der jungen Generation auf dem Spiel steht.

Arbeiten am Klimaschutzgesetz noch bis zu den Wahlen. Wenn sie es denn tatsächlich mit dem Klimaschutz so ernst meinen, könnten die Minister:innen ja auch noch in dieser Legislaturperiode das Klimaschutzgesetz für die nächsten 10 Jahre nachbessern und damit an das Pariser Klimaziel anpassen, findet Lisa Göldner. Sie ist Klima- und Energie-Campaignerin bei Greenpeace. So schlägt Lisa Göldner in einem Webinar zum Urteil vor, das Klimaziel von 2030 auf 70 % CO2-Reduktion anzuheben (das ist übrigens auch das Reduktionsziel, das vom Umweltbundesamt vorgeschlagen wird ;-)) und verbindliche CO2-Einsparungen pro Jahr festzulegen, die mit dem nationalen CO2-Budget kompatibel sind.

Sofortmaßnahmen. Und neben der Gesetzesanpassung hätten die Minister:innen jetzt auch noch die Möglichkeit, Sofortmaßnahmen zu beschließen, dann würde es noch schneller gehen mit der CO2-Absenkung. So könnte Peter Altmaier sofort eine Solaroffensive starten und den Ausbau von Windanlagen massiv beschleunigen. Oder Armin Laschet könnte noch dafür sorgen, dass der Kohleabbau von Garzweiler gestoppt, die Kohle im Boden und die Zwangsumsiedlung der Dörfer verhindert wird. Auch Olaf Scholz hätte ja jetzt noch genug Zeit, die klimaschädlichen Subventionen für Flüssiggasterminals oder Nordstrem-2 zu stoppen, zählt die Klima-Campaignerin auf. 😉

Arbeit für die nächste Bundesregierug. Auf die Klima-Politik der nächsten Bundesregierung wird es ankommen, sagt Lisa Göldner weiter. Sie wird entscheiden, ob wir noch das 1,5 Grad Ziel einhalten können oder nicht. Es ginge jetzt wirklich darum die Grundrechte und Freiheitsrechte der künftigen Generationen zu sichern. Und dazu müsste an den großen Stellschrauben im Klimaschutz gedreht werden. Als eine der zentralen Stellschraube nennt sie hier

  1. eine Beschleunigung des Kohleausstiegs – bis spätestens 2030

Und auch Claudia Kemfert zählt in Gastbeitrag bei der Frankfurter Rundschau 4 schnelle zentrale Maßnahmen zur CO2-Verminderung auf. Prof. Claudia Kemfert leitet die Abteilung Energie, Verkehr und Umwelt am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und ist Mitglied des Sachverständigen Rates für Umweltfragen.

  1. Windenergie und Solarenergie müssen jetzt massiv ausgebaut werden.

Laut einer Studie der Scientists For Future sollten wir auch aufgrund des uns zur Verfügung stehenden CO2-Budgets bis 2035 weitestgehend vollständig auf Erneuerbare Energien umgestellt haben. Zu beachten ist dabei auch, dass wir in Zukunft nicht weniger, sondern deutlich mehr Strom brauchen – für den Verkehrssektor, die elektrifizierte Wärmeversorgung und die Herstellung von grünem Wasserstoff.

  1. Verkehrswende durch nachhaltigen Verkehrsmittel-Mix.
    • Ausbau der Rad- und Fußwege
    • Förderung von Schienenverkehr und ÖPNV
    • streckenbezogene Pkw-Maut
    • höhere Diesel- und CO2-Steuern
    • strengere CO2-Flottengrenzwerte für die Autoindustrie
    • eine E-Auto-Quote von 25 % ab sofort und von 50 % ab 2025
    • und einen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur.
  1. Wirtschaftshilfen für Unternehmen, damit sie auf nachhaltige Energien umstellen können. Für Industrien, die viele Energie benötigen, wie zum Beispiel bei der Stahl- oder Betonherstellung, wird dazu grünen Wasserstoff wichtig sein – also Wasserstoff der mittels Strom aus Solar- oder Windenergie erzeugt wird.
  1. Nachhaltige Landwirtschaft.

Die Landwirt:innen müssen durch Gesetze und Anreize darin unterstützt werden, auf nachhaltige Landwirtschaft umzustellen. Das vermindert den Ausstoß von Klimagasen und fördert die Artenvielfalt. Langfristig dienen gesunde Böden und Wälder der CO2-Aufnahme.

Freiheit der jetzigen Generation

Klimaschutz wahrt unser Recht auf Freiheit…

Foto von Pexels, Pixabay, CCO

Klimaschutz ist Freiheit - auch für die junge Generation

… und auch die Freiheit unserer Kinder.

Foto von Daniel Kirsch, Pixabay, CCO

Fazit frau k .

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist bahnbrechend. Klimaschutz schützt unsere Grundrechte – auch die meiner Kinder.  Die jetzige Generation darf nicht auf Kosten der jüngeren Generation leben, den Klimaschutz in die Zukunft verschieben und damit das freiheitliche Grundrecht der kommenden Generationen einschränken. Und die Bundesregierung muss nachbessern. Die jetzige Regierung ist im Wahljahr unter Druck, jetzt im Sinne des Pariser Klima-Ziels und des errechneten Budget-Ansatzes nachzulegen. Ich bin gespannt, was da jetzt noch passieren wird.

Und falls die jetzige Regierung nicht mehr aufgrund der wissenschaftlichen Datenlage und des richterlichen Urteils handelt, wird sich darum die nächste Bundesregierung kümmern können. 😉

Denn so viel ist sicher:

Change is coming – whether you like it or not!

Greta Thunberg

 

 

 

Was meinst du? Wie geht es dir mit dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes? Denkst du, das bringt jetzt den nötigen Schwung in die Klimapolitik? Auch auf Länder-, Regions- und Kommunalebene? Ich freue mich auf deinen Kommentar.

Beste Grüße frau k .

FAKTEN CHECK Das Karlsruher Klima-Urteil macht mir Mut. Denn ab jetzt gilt:

Klimaschutz
sichert die Freiheit meiner Kinder.
Klimapfade
müssen sich ans Restbudget halten.
Das Pariser Klima-Ziel
hat Verfassungsrang.
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